TL;DR
- Von Januar bis April 2026 wurden im Gastgewerbe 41,2 Insolvenzfälle je 10.000 Unternehmen erfasst, gegenüber 24,1 in der Gesamtwirtschaft.
- Im veröffentlichten Branchenvergleich lag nur Verkehr und Lagerei höher.
- Die Statistik zählt Unternehmen als rechtliche Einheiten und erfasst Fälle nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts.
- Geschäftsaufgaben aus anderen Gründen bleiben außerhalb der Kennzahl.
Insolvenzen sind im Gastgewerbe häufiger als in der Gesamtwirtschaft
41,2 Insolvenzfälle je 10.000 Unternehmen im Gastgewerbe stehen 24,1 Fällen über alle Wirtschaftsbereiche hinweg gegenüber. Beide Werte beziehen sich auf Januar bis April 2026. Der gemeinsame Nenner ermöglicht einen Vergleich zwischen Branchen, in denen unterschiedlich viele Unternehmen tätig sind. Veröffentlicht hat die Zahlen Destatis, das Statistische Bundesamt, am 10. Juli 2026.
Rechnerisch beträgt der Abstand zwischen den beiden Werten 17,1 Fälle je 10.000 Unternehmen: 41,2 minus 24,1. Diese Differenz beschreibt den Vergleich des Gastgewerbes mit der Gesamtwirtschaft innerhalb desselben Viermonatszeitraums. Die Bezugsgröße bleibt auf beiden Seiten gleich; verglichen wird jeweils die Zahl der Fälle bezogen auf 10.000 Unternehmen.
Den höchsten Wert des veröffentlichten Branchenvergleichs erreichte Verkehr und Lagerei mit 43,9 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe. Die Rangfolge ordnet die erfasste Häufigkeit für diesen Zeitraum ein.
Der Befund liefert einen gemeinsamen Wert für das Gastgewerbe. Eine getrennte Bewertung von Hotels und Gastronomiebetrieben, eine Erklärung der Ursachen oder eine Prognose lässt sich daraus nicht ableiten. Auch eine Veränderung der gastgewerblichen Insolvenzhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr ist mit diesem Vergleich nicht belegt.
Destatis zählt Unternehmen, nicht einzelne Restaurantstandorte
Destatis versteht Unternehmen bei dieser Berechnung als rechtliche Einheiten. Der Unternehmensbestand im Nenner stammt aus dem statistischen Unternehmensregister. Die methodischen Hinweise der Mitteilung erläutern diese Grundlage.
Ein hypothetisches Beispiel verdeutlicht die Zähleinheit: Betreibt eine Gesellschaft mehrere Restaurants, können diese Standorte zu einer einzigen rechtlichen Einheit gehören. Die Restaurantadressen lassen sich dann einzeln zählen, während für den Unternehmensbestand die Gesellschaft maßgeblich ist.
Mehrere Standorte ergeben in diesem Beispiel also ein Unternehmen. Die Zahl von 41,2 Fällen je 10.000 Unternehmen lässt sich deshalb nicht als entsprechende Häufigkeit je 10.000 Restaurantadressen lesen. Ebenso wenig bezeichnet sie die Zahl geschlossener Gasträume.
Auch bei Hotelgruppen hängt die Zahl der rechtlichen Einheiten von der Unternehmensstruktur ab. Der veröffentlichte Wert lässt sich daher nicht unmittelbar auf einzelne Häuser übertragen.
Viele Insolvenzanträge liegen bei der Erfassung schon Monate zurück
Die Statistik erfasst einen Fall nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts. Der tatsächliche Insolvenzantrag liegt nach Angaben von Destatis in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Diesen zeitlichen Abstand erläutert das Bundesamt in seiner Pressemitteilung zur Insolvenzstatistik.
Januar bis April bezeichnet hier den statistischen Berichtszeitraum. Die zugehörigen Anträge können früher gestellt worden sein. Der genannte Abstand erlaubt keine pauschale Rückdatierung sämtlicher Fälle, weil er für viele Verfahren beschrieben wird und keinen einheitlichen Termin vorgibt.
Zwischen dem wirtschaftlichen Vorgang, seiner statistischen Erfassung und der Veröffentlichung liegt damit Zeit. Wer die Mitteilung im Juli liest, erhält einen Befund über den ausgewiesenen Viermonatszeitraum.
Geschäftsaufgaben aus anderen Gründen bleiben außerhalb der Kennzahl. Eine Restaurantgesellschaft kann beispielsweise einen Standort aufgeben, ohne dass daraus ein erfasster Insolvenzfall entsteht. Für eine vollständige Betrachtung von Betriebsschließungen wären deshalb weitere Daten erforderlich.
Wie der Branchenvergleich ins Finanzierungsgespräch passt
Bei einem geplanten Hotelumbau oder einem zusätzlichen Restaurant kann der amtliche Vergleich als Brancheninformation in eine Finanzierungsvorlage einfließen. Mit Zeitraum und Bezugsgröße bleibt er auch für Gesprächspartner verständlich, die den Bericht nicht selbst gelesen haben.
Die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens lässt sich anhand seiner aktuellen Daten und Planungsannahmen besprechen. Legen Sie für das konkrete Investitionsgespräch die aktuelle Unternehmensplanung dazu und erläutern Sie, auf welchen Annahmen die Finanzierung des Vorhabens beruht.
Nachgetragen am 22.10.2026; Quellenstand bis 26.07.2026.