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Baden-Württembergs Gastronomie verliert im August real 7,5 Prozent Umsatz gegenüber dem Vorjahr

Die Gastronomie in Baden-Württemberg setzte im August 2026 preisbereinigt 7,5 Prozent weniger um als im Vorjahresmonat. Nominal, also in jeweiligen Preisen, lag der Umsatz dagegen um 0,6 Prozent höher, meldet das Statistische Landesamt in seiner vorläufigen Auswertung. Der Vergleich mit der Beherbergung liefert Restaurant- und Hotelleitungen einen regionalen Bezug für ihre eigene Augustbilanz.

TL;DR

Die Gastronomie verliert real mehr Umsatz als die Beherbergung

Für August 2026 meldet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in der Gastronomie real minus 7,5 Prozent und nominal plus 0,6 Prozent Umsatz. In der Beherbergung waren es real minus 1,5 Prozent und nominal plus 2,8 Prozent. Sämtliche Angaben beziehen sich auf den Vergleich mit August 2025; die am 23. Oktober veröffentlichten Ergebnisse sind vorläufig.

Der reale Umsatzrückgang fiel in der Gastronomie damit stärker aus. Der selbst berechnete Abstand zwischen den beiden Veränderungsraten beträgt sechs Prozentpunkte und beschreibt ihre unterschiedliche Entwicklung, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Branchenumsätze.

Auch nominal unterscheiden sich die Ergebnisse: Die Gastronomie lag knapp über dem Vorjahresmonat, die Beherbergung verzeichnete das größere Plus. Beide Branchen erzielten in jeweiligen Preisen höhere Umsätze, während die preisbereinigten Werte zurückgingen.

Die Landesmeldung stellt damit zwei Bereiche des Gastgewerbes auf derselben zeitlichen und räumlichen Grundlage gegenüber. Sie ermöglicht einen regionalen Vergleich für den Berichtsmonat, liefert aber keine Aussage über die Entwicklung der folgenden Monate.

Der Vergleichsmonat ist der August des Vorjahres. Die genannten Raten beschreiben keine Veränderung gegenüber Juli 2026 und keinen bisherigen Jahresverlauf.

Ein nominales Plus kann mit einem realen Minus zusammenfallen

„Nominal“ bezeichnet den Umsatz zu den Preisen des jeweiligen Berichtszeitraums. Die reale Entwicklung berücksichtigt dagegen die Preisveränderungen. Deshalb können ein nominales Plus und ein reales Minus denselben Monat beschreiben.

Bei angenommenen 100.000 Euro Umsatz werden aus einem nominalen Plus von 0,6 Prozent insgesamt 100.600 Euro. Der Zuwachs von 600 Euro veranschaulicht ausschließlich die Prozentrechnung.

Für eine betriebliche Monatsauswertung ist diese Unterscheidung relevant. Erlöse aus Kasse oder Buchhaltung stehen zunächst in jeweiligen Preisen. Ein höherer Geldumsatz allein beantwortet daher noch nicht, wie sich der Umsatz nach Berücksichtigung der Preisveränderungen entwickelt hat.

Die Differenz zwischen nominaler und realer Veränderungsrate lässt sich durch einfache Subtraktion nicht als gemessene Preissteigerung ausweisen. Die beiden Raten beschreiben unterschiedliche Preisbasen; für ihre Einordnung bleibt die jeweilige Messweise maßgeblich. Die amtliche August-Meldung führt beide Angaben getrennt auf.

Gästezahlen und Gewinne bleiben in der Meldung offen

Der reale Umsatzrückgang erlaubt keine direkte Berechnung der Veränderung von Gästezahlen oder verkauften Gerichten. Dafür wären passende Mengenangaben erforderlich. Aus minus 7,5 Prozent realem Umsatz lässt sich folglich keine entsprechende Zahl ausgebliebener Besuche bestimmen.

Die Veröffentlichung fasst Branchenumsätze für Baden-Württemberg zusammen. Einzelne Restaurants und Hotels können sich anders entwickelt haben. Konkrete Ursachen, die Kostenlage und der Gewinn eines Unternehmens bleiben anhand der Meldung offen; auch eine getrennte Bewertung einzelner gastronomischer Betriebsformen ermöglicht sie nicht.

Der Landeswert bietet damit einen Vergleichsrahmen für Erlöse. Eine betriebliche Abweichung lässt sich erst anhand der eigenen Unterlagen erklären. Die vorläufigen August-Ergebnisse geben den veröffentlichten Stand der amtlichen Auswertung wieder.

Zeitraum und Preisbasis bestimmen den Umsatzvergleich

Bei einem Hotel mit Restaurant lassen sich Beherbergungs- und Gastronomieerlöse getrennt neben die jeweiligen Branchenwerte legen. Eine gemeinsame Hausbilanz kann unterschiedliche Entwicklungen der beiden Bereiche verdecken. Für die Zuordnung zählt, welche Erlöse in der eigenen Auswertung enthalten sind.

Zeitraum und Preisbasis bestimmen ebenfalls, welche Zahlen zusammenpassen. Betriebliche Kassen- oder Buchhaltungsumsätze sind als nominal zu kennzeichnen, sofern keine eigene nachvollziehbare Preisbereinigung vorgenommen wurde.

Legen Sie Ihre August-Auswertung 2026 neben den August 2025. Verwenden Sie für beide Monate dieselbe Erlösabgrenzung und vergleichen Sie die Umsätze auf derselben Preisbasis.

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